12.06.2019: 0,0 Promille am Schießstand

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Was für viele Sportler selbstverständlich ist, wird ab 2020 nach Information des WSV (Südwestdeutsche Schützenzeitung 06/2019) auch in die Sportordnung Einzug finden. Der Deutsche Schützenbund plant seine Sportordnung wie folgt zu ergänzen:

Den Sportlern ist der Genuss von Alkohol verboten. Als Grenze gilt 0,0 Promille. Es bleibt den Veranstaltern vorbehalten, Kontrollen vorzunehmen. Bei der Feststellung von Alkohol erfolgt eine Disqualifikation in dem betroffenen Wettbewerb. ....

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