12.05.2020: Bogenstand unter Auflagen wieder geöffnet

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Liebe Vereinsmitglieder,

heute melden wir uns mit einer ersten kleinen positiven Nachricht. Seit dem 11. Mai gelten in Baden-Württemberg Lockerungen der Corona-Verordnung. Danach ist der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ab 11. Mai 2020 unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder gestattet.

In einem ersten Schritt steht daher ab sofort die Bogenanlage unter Einhaltung der folgenden Auflagen zum Training wieder zur Verfügung:

(1)
Mindestabstand von 1,50 M muss zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.

(2)
Maximal fünf Personen (inkl. Trainer)

(3)
Gemeinsam genutzte Sport- und Trainingsgeräte sind nach der Benutzung sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.

(4)
Kontakte außerhalb des Trainings sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

(5)
Für jede Trainingsmaßname ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich ist.

(6)
Namen der Trainingsteilnehmer sowie der verantwortlichen Person sind zu dokumentieren.

(7)
Von der Teilnahme am Training ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch eine 14 Tage vergangen sind oder wenn Symptome einer Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur vorliegen.


Die Verantwortliche Person ist dem Vorstand vorab zu benennen, erst dann darf das Training stattfinden.


In einem zweiten Schritt soll dann auch wieder das Training auf den 25m und 50m Schießbahnen am Schützenhaus möglich sein. Hierzu müssen jedoch vorab weitere Vorgaben erfüllt werden. Die Arbeiten hieran laufen breits. Sobald auch die Stände am Schützenhaus wieder unter den genannten Bedingungen genutzt werden können, informieren wir darüber. Solange bitten wir um noch etwas Geduld und Verständnis, dass das Schützenhaus selbst bis dahin noch geschlossen beibt.


Freundliche Grüße
Manfred und Michael
 

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