Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer der DMSG,
das Jahr neigt sich dem Ende und wir blicken mit Stolz und Dankbarkeit auf ein ereignisreiches Schützenjahr zurück. Dank eures Engagements und eurer Treue konnten wir 2024 viele Höhepunkte erleben:
Von unseren spannenden Schießwettbewerben, der erfolgreichen Stadtmeisterschaft über gesellige Vereinsabende bis hin zu unserem gelungenen Sommerfest war dieses Jahr geprägt von Gemeinschaft und Zusammenhalt.
Wir möchten uns von Herzen bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, unseren Verein so lebendig zu gestalten – sei es durch tatkräftige Unterstützung, sportlichen Einsatz oder einfach durch eure Anwesenheit.
Auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen wir unsere Kugelfänge erneuern. Neben vielen Arbeitseinsätzen kommen auch hohe Investitionskosten auf uns zu. Über die zahlreichen Spenden ist die Umbaumaßnahme für unseren Verein finanziell tragbar. Vielen Dank den Helfern und Spendern für die Unterstützung.
Doch wir dürfen nicht vergessen, dass dieses Jahr auch durch Herausforderungen geprägt war, die uns alle betroffen gemacht haben. Der andauernde Krieg in der Ukraine hat das Leid vieler Menschen in unser Bewusstsein gerückt und uns gezeigt, wie zerbrechlich Frieden ist. Besonders erschüttert hat uns der Anschlag in Magdeburg, der uns die Bedeutung von Sicherheit und Gemeinschaft auf schmerzliche Weise vor Augen geführt hat. In solchen Momenten ist es umso wichtiger, dass wir füreinander da sind und uns gegenseitig Halt geben.
Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025. Möge das kommende Jahr uns weiterhin viele schöne Momente im Kreise unserer Schützenfamilie bringen.
Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen,
Die Vorstandschaft
>> Brief zu Weihnachten an Mitglieder, Freunde und Unterstützer
02.06.2020: Trainingsbetrieb auf allen Schießanlagen
Seit Dienstag, 02.06.2020 gelten in Baden-Württemberg die weiteren Öffnungen der Sportangebote. Ergänzend zu den bisherigen Freigaben darf ab diesem Zeitpunkt auch wieder ein eingeschränkter Indoor-Sportbetrieb stattfinden. Für die Mitglieder der Deutschmeister-Schützengilde bedeutet dies konkret, dass ab 02.06.2020 auf allen Schießständen der Betrieb unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder durchgeführt werden darf.
(1) Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
(2) Trainings- und Übungseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standortes, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten (bei uns der Schützenstand), sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 qm pro Person zur Verfügung steht. Bei der Berechnung der Grundfläche von 10 qm zählt natürlich die gesamtvorhandene Fläche der jeweiligen Anlage und nicht nur der Platz am Schützenstand direkt. Die Regelung 5 Personen pro 1000 qm verliert ab da seine Gültigkeit!
(3) Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
(4) Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
(5) Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
(6) In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen. Sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
(7) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der oben genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
(8) Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Ergänzend sind gemäß der Sportstättenverordnung vom 22.05.20 in geschlossenen Sportanlagen folgende Vorgaben umzusetzen:
(9) Es müssen ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sichergestellt werden (Definition von festen Aus- und Eingängen, Einbahnstraßen Regelung, etc.)
(10) Es muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
Der „Wirtschaftsraum“ bleibt weiterhin geschlossen!
Daher ist das Schützenhaus bis auf weiteres nur für Traingseinheiten geöffnet!
Mitglieder die am Training teilnehmen möchten, müssen sich vorab beim Sportleiter anmelden.
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