Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer der DMSG,


das Jahr neigt sich dem Ende und wir blicken mit Stolz und Dankbarkeit auf ein ereignisreiches Schützenjahr zurück. Dank eures Engagements und eurer  Treue konnten wir 2024 viele Höhepunkte erleben:

Von unseren spannenden Schießwettbewerben, der erfolgreichen Stadtmeisterschaft über gesellige Vereinsabende bis hin zu unserem gelungenen  Sommerfest war dieses Jahr geprägt von Gemeinschaft und Zusammenhalt.


Wir möchten uns von Herzen bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, unseren Verein so lebendig zu gestalten – sei es durch tatkräftige Unterstützung, sportlichen Einsatz oder einfach durch eure Anwesenheit.


Auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen wir unsere Kugelfänge erneuern. Neben vielen Arbeitseinsätzen kommen auch hohe Investitionskosten auf uns zu. Über die zahlreichen Spenden ist die Umbaumaßnahme für unseren Verein finanziell tragbar. Vielen Dank den Helfern und Spendern für die Unterstützung.


Doch wir dürfen nicht vergessen, dass dieses Jahr auch durch Herausforderungen geprägt war, die uns alle betroffen gemacht haben. Der andauernde Krieg in der Ukraine hat das Leid vieler Menschen in unser Bewusstsein gerückt und uns gezeigt, wie zerbrechlich Frieden ist. Besonders erschüttert hat uns der Anschlag in Magdeburg, der uns die Bedeutung von Sicherheit und Gemeinschaft auf schmerzliche Weise vor Augen geführt hat. In solchen Momenten ist es umso wichtiger, dass wir füreinander da sind und uns gegenseitig Halt geben.


Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025. Möge das kommende Jahr uns weiterhin viele schöne Momente im Kreise unserer Schützenfamilie bringen.


Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen,
Die Vorstandschaft


>> Brief zu Weihnachten an Mitglieder, Freunde und Unterstützer

 

 


16.10.2020: Investition in Corona-Schutzmaßnahmen

Auf dem Luftdruckstand wurde in mobile Schutzwände investiert. Diese trennen nun die Bereiche der einzelnen Sportler voneinander ab. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, die Fenster auf dem geschlossenen 10m-Stand zum Stoßlüften zu öffnen. Dies sollte bei voller Standbelegung alle 30 Minuten durchgeführt werden. Flächendesinfektionmittel steht ebenfalls bereit. Damit reagiert die Vereinsführung auf die kommende, kältere Jahreszeit. Durch die getroffenen Schutzmaßnahmen können jetzt wieder alle 10m-Stände belegt werden. 

  

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09.09.2020: Absage Königsschießen, Königsfeier und Stadtmeisterschaft

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Schießsportfreunde,

in den letzten Wochen kam es zwar zu Lockerungen der Corona-Verordnung, doch die Infektionsgefahr und die gesetzlichen Vorgaben für Wettkämpfe und Veranstaltungen bestehen weiterhin. Die Gesundheit unserer Mitglieder und Besucher des Schützenhauses ist uns wichtig. Daher hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen, das Königsschießen, die Königsfeier sowie die geplante Stadtmeisterschaft abzusagen. Die Veranstaltungen wären nur mit bleibendem Risiko, unter Beachtung von Abstands- und Hygienevorgaben mit hohem Aufwand durchführbar gewesen. Wir bitten daher um Verständnis für diese Entscheidung.

Die Vorstandschaft der DMSG


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02.06.2020: Trainingsbetrieb auf allen Schießanlagen

Seit Dienstag, 02.06.2020 gelten in Baden-Württemberg die weiteren Öffnungen der Sportangebote. Ergänzend zu den bisherigen Freigaben darf ab diesem Zeitpunkt auch wieder ein eingeschränkter Indoor-Sportbetrieb stattfinden. Für die Mitglieder der Deutschmeister-Schützengilde bedeutet dies konkret, dass ab 02.06.2020 auf allen Schießständen der Betrieb unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder durchgeführt werden darf.

 

(1) Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.  Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.


(2) Trainings- und Übungseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standortes, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten (bei uns der Schützenstand), sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 qm pro Person zur Verfügung steht. Bei der Berechnung der Grundfläche von 10 qm zählt natürlich die gesamtvorhandene Fläche der jeweiligen Anlage und nicht nur der Platz am Schützenstand direkt. Die Regelung 5 Personen pro 1000 qm verliert ab da seine Gültigkeit!


(3) Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

(4) Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.


(5) Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.


(6) In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen. Sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

(7) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der oben genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. 

(8) Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Ergänzend sind gemäß der Sportstättenverordnung vom 22.05.20 in geschlossenen Sportanlagen folgende Vorgaben umzusetzen:

(9) Es müssen ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sichergestellt werden (Definition von festen Aus- und Eingängen, Einbahnstraßen Regelung, etc.) 

(10) Es muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.

 

Der „Wirtschaftsraum“ bleibt weiterhin geschlossen!
Daher ist das Schützenhaus bis auf weiteres nur für Traingseinheiten geöffnet!

Mitglieder die am Training teilnehmen möchten, müssen sich vorab beim Sportleiter anmelden. 


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16.05.2020: Luftdruckstand auf der 50m-Anlage wieder in Betrieb

Auf den Bahnen 4 und 5 des 50m Standes wurde der offene 10m Stand wieder eingerichtet. Auf drei Schießbahnen ist dort auch das Training mit dem Luftgewehr und der Luftpistole wieder möglich. Die beiden 50m Stände stehen daher für Klein- und Großkaliber vorübergehend nicht zur Verfügung.

   

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18.05.2020: Training auf offenen Ständen ab 20.05.2020 wieder möglich

Liebe Vereinsmitglieder,

heute dürfen wir Euch informieren, dass ab Mittwoch, den 20. Mai das Training auf den offenen Ständen wieder, unter strengen Auflagen, aufgenommen werden kann.

Gemäß der Verodnung des Kultus- und Sozialministerium Baden-Württemberg sind Sportanlagen „an der frischen Luft“ freigegeben worden. Nach Prüfung durch den Deutschen-Schützenbund und dem Württembergischen- Schützenverband fallen für unseren Verein der 25m Pistolenstand, der 50m KK-Stand und der Bogenschießstand darunter. Alle anderen geschlossenen Schießstände sind weiterhin geschlossen. Durch eine Sonderregelung des Landes BW ist ausschließlich für Landes- und Bundeskaderschützen der Luftgewehrstand zum Training geöffnet.


Die Öffnung des Schützenhauses/Schießstände findet unter folgenden Auflagen statt:

Für jede Trainingseinheit ist eine verantwortliche Person zu benennen die für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich ist und die Namen der Teilnehmer schriftlich dokumentieren muss. Dies ist erforderlich um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Trainingseinheiten sind auf maximal 5 Personen beschränkt (incl. Aufsicht und Trainer).

Mindestabstand beträgt 1,50 m.

Kontakte außerhalb der Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, auch hier gilt der 1,50 m Abstand.

Umkleideräume bleiben geschlossen.

Toiletten sind nur einzeln zu betreten.

Der „Wirtschaftsraum“ ist behördlich weiterhin geschlossen!
Daher ist das Schützenhaus bis auf weiteres nur für Traingseinheiten geöffnet!

Ausgeschlossen vom Training bzw. Betreten des Schützenhauses sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Es ist unbedingt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu achten! Sollten diese nicht eingehalten werden, kann von Behördenseite der komplette Schießbetrieb wieder eingestellt werden!

Um künftig einen möglichst geregelten und fairen Trainingsablauf zu gewährleisten, haben wir uns dafür entschieden, am Mittwoch und Sonntag, evlt. noch an einem zusätzlichen Tag, immer nur eine Schießdisziplin trainieren zu lassen. Bevorzugt werden die Teilnehmer der aktiven Mannschaften.

Aktuell dürfen nur maximal fünf Personen trainieren.  Um einen besseren Überblick zu bekommen, bitten wir alle Mitglieder die trainieren möchten, sich mit Manfred oder Michael per Telefon oder Mail/What´s App in Verbindung zu setzen. So können wir eine terminliche Planung der einzelnen Disziplinen besser organisieren und keiner kommt umsonst in Schützenhaus.
  
Neue Informationen werden zeitnah auf der Homepage, per What’sApp oder Mail veröffentlicht.

Wir bitten weiterhin um die notwendige Geduld bis der normale Schießbetrieb wieder möglich ist. Aktuell müssen wir froh sein, dass diese vorsichtige Öffnung möglich erfolgte. Wir tun alles dafür, unseren Verein Schritt für Schritt aber sicher aus der Corona-Krise zu führen.

 


Das Wichtigste im Überblick

Das Schützenhaus ist bis auf weiteres
nur für Trainingseinheiten geöffnet!

Trainingseinheiten sind auf
maximal 5 Personen

(inkl. Trainer/Aufsicht) beschränkt!

Für jede Trainingseinheit ist
eine verantwortliche Person
zu benennen, die eine Namensliste führen muss!

Es ist unbedingt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu achten!

Training ist nur nach einem
festgelegten Einteilungsplan möglich!

Der Wirtschaftsraum ist weiterhin geschlossen!
 

- Vorstand -


 
 
Schönen Gruß
 Manfred und Michael
 


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12.05.2020: Bogenstand unter Auflagen wieder geöffnet

Liebe Vereinsmitglieder,

heute melden wir uns mit einer ersten kleinen positiven Nachricht. Seit dem 11. Mai gelten in Baden-Württemberg Lockerungen der Corona-Verordnung. Danach ist der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ab 11. Mai 2020 unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder gestattet.

In einem ersten Schritt steht daher ab sofort die Bogenanlage unter Einhaltung der folgenden Auflagen zum Training wieder zur Verfügung:

(1)
Mindestabstand von 1,50 M muss zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.

(2)
Maximal fünf Personen (inkl. Trainer)

(3)
Gemeinsam genutzte Sport- und Trainingsgeräte sind nach der Benutzung sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.

(4)
Kontakte außerhalb des Trainings sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

(5)
Für jede Trainingsmaßname ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich ist.

(6)
Namen der Trainingsteilnehmer sowie der verantwortlichen Person sind zu dokumentieren.

(7)
Von der Teilnahme am Training ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt noch eine 14 Tage vergangen sind oder wenn Symptome einer Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur vorliegen.


Die Verantwortliche Person ist dem Vorstand vorab zu benennen, erst dann darf das Training stattfinden.


In einem zweiten Schritt soll dann auch wieder das Training auf den 25m und 50m Schießbahnen am Schützenhaus möglich sein. Hierzu müssen jedoch vorab weitere Vorgaben erfüllt werden. Die Arbeiten hieran laufen breits. Sobald auch die Stände am Schützenhaus wieder unter den genannten Bedingungen genutzt werden können, informieren wir darüber. Solange bitten wir um noch etwas Geduld und Verständnis, dass das Schützenhaus selbst bis dahin noch geschlossen beibt.


Freundliche Grüße
Manfred und Michael
 


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22.03.2020: Angebot der Kreisschützenjugend in der Corona-Zeit

Um etwas Abwechslung in den Corona-Alltag zu bringen, stellt die Kreisschützenjugend Mergentheim auf der Internetseite www.ksj-mgh.de Trainingsprogamme und Übungen für zu Hause zur Verfügung. Dort werden auch weitere Anregungen gegeben und gesammelt, was Jugendliche in der Zeit machen können, in der sie ihre Freunde nicht persönlich treffen können. 

>> zum Angebot der Kreisschützenjugend Mergentheim


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16.03.2020: Wichtige Mitteilung des Vorstandes

Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,

die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verläuft weiterhin hochdynamisch. Mit der Strategie der Gesundheitsbehörden, den Verlauf der Pandemie möglichst zu verlangsamen, ist auch der Sport und seine Veranstaltungen von Einschränkungen betroffen. 

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Baden-Württembeg hat die Landesregierung heute (Montag, 16.03.2020) eine Rechtsverordnung über infektionsschützede Maßnahmen beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.


In §4 der Verordnung wird der Betrieb von Sportstätten in geschlossenen Räumen vorläufig untersagt.

Aus diesem Grund bleibt das Schützenhaus ab sofort bis auf weiteres geschlossen!

Wir werden zeitnah über Neuigkeiten informieren. Neuigkeiten werden wir über unsere Homepage (www.dmsg-mgh.de) bereitstellen. Bei Fragen und Anregungen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Freundliche Schützengrüße und bleibt Gesund!
Die Vorstandschaft


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16.03.2020: Weitere Informationen zum Coronavirus

 

16.03.2020
>> Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen

13.03.2020
>> Ansprache des Ministerpräsidenten
>> Pressekonferenz der Landesregierung

 

 


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13.03.2020: Wichtige Hinweise aus dem Bereich Sport zum Coronavirus


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